Platzordnung

Platzordnung für Mensch und Hund

  1. Auf dem gesamten Gelände des Hundesportvereins gilt die allgemeine Leinenpflicht. Alle Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen, es sei denn der Hundetrainer gibt eine andere Anweisung.
  1. Der Hundeführer beaufsichtigt seinen Hund/seine Hunde auf dem Vereinsgelände. Hunde, die den Trainingsbetrieb stören oder andere Hunde und/oder Menschen belästigen, können des Vereinsgeländes verwiesen werden.
  1. Die Aufsicht auf dem Vereinsgelände obliegt den Trainern und dem Platzwart. Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig und es ist ihren Aufforderungen Folge zu leisten.
  1. Alle Hunde, die auf das Vereinsgelände mitgebracht werden, müssen über einen ausreichenden Impfschutz (Tollwut, Staupe, Hepatitis c.c, Parvovirose, Leptospirose) und eine Personen- und Sachhaftpflichtversicherung verfügen. Welpen müssen entsprechend ihres Alters geimpft sein.
  1. Vor dem Betreten des Vereinsgeländes sollte ihr Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen bekommen. Das Lösen des Hundes auf dem Vereinsgelände sollte möglichst vermieden werden. Sollte ihrem Hund doch ein Malheur passieren, muss dies unverzüglich durch den Hundeführer beseitigt werden.
  1. Sollte ein Hund erkrankt, verletzt oder läufig sein oder es Anzeichen von Einschränkungen (Wesens- oder Verhaltensänderung) geben, deren Ursachen nicht zweifelsfrei geklärt sind, so ist der zuständige Trainer vor der Übungseinheit zu informieren. Dieser entscheidet über die Teilnahme am Übungsbetrieb. Hunde mit Ungezieferbefall dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
  1. Hundeführer und Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder und Mitglieder für ihre Gäste. Kinder müssen von einem Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden.
  1. Das Vereinsgelände ist sauber zu halten. Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen.
  1. Die Geräte werden pfleglich behandelt. Die Geräte sind für den Hundesport vorgesehen und dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.
  1. Die Geräte werden vor und nach den Übungsstunden auf- und rückgebaut und außerhalb der Trainingseinheiten im Container untergebracht. Während des Auf- und Abbaus sind die Hunde anzuleinen bzw. anderweitig unterzubringen.
  1. Auf dem Trainingsgelände gilt striktes Rauch- und Alkoholverbot. Das Rauchen auf dem Vereinsgelände ist nur an den hierfür vorgesehen Zonen gestattet. Aschenbecher sind zu nutzen.
  1. Beim Gassi-Gehen appellieren wir an ein partnerschaftliches und faires Miteinander. Nicht alle Hunde wollen Kontakt zu Artgenossen. Nehmt deshalb eure Hunde bei Begegnungen an die Leine. Dies gilt auch bei kurzen Strecken, z.B. vom Trainingsplatz zum Auto.
  1. Die Trainer und der Vorstand behalten sich vor, bei Verstößen gegen die Platzordnung und den Tierschutz sowie unsportlichem Verhalten Hund und Mensch vom Unterricht auszuschließen bzw. vom Platz zu verweisen.

Unsere Platzordnung wurde erarbeitet, um das Miteinander zu erleichtern und vermeidbare Missverständnisse von vornherein auszuschließen. Sicherheit und Schutz von Mensch und Tier erfordern die Beachtung bestimmter Regeln. Nur dann kann der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden.

Der Vorstand